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Hemdglonker Ball 2024

Hier erfahrt ihr alles rund um den Hemdglocker Ball 2024 der Tännlegeister in der Festhalle Tuningen, am 08.02.2024

Seid dabei und habt Spaß mit uns. Geregelt wird alles wieder wie schon 2023

Eintrittsregelung

Einlass zum Ball ist für Minderjährige nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten möglich. Mutti – Zettel sind nicht
erlaubt und werden von uns nicht anerkannt
.

Für die 16 – 18 Jährigen setzen wir den PartyPass ein. Dieser ist eine gute Möglichkeit das ihr unter 18 – Jährige bei uns
mit dabei sein könnt. Anstatt euren Personalausweis abzugeben, wird der PartyPass bei uns an der Kasse hinterlegt.

Die Vorlage für den Partypass zum ausfüllen und ausdrucken, findet ihr hier.

Das ganze läuft folgendermaßen ab. Ihr füllt diesen Partypass am PC mit euren Daten aus und bringt den Ausdruck dann
mit eurem Personalausweis zu unserer Veranstaltung mit. Dort gleichen wir die Daten ab und hinterlegen den PartyPass bei uns
Der Personalausweis verbleibt bei euch. Nur wenn die Daten auf dem Personalausweis und auf dem PartyPass identisch sind
lassen wir euch rein. Der Personalausweis muss von euch mitgeführt werden.
Wenn ihr nur den PartyPass dabei habt, verweigern wir euch den Eintritt.

Um 24 Uhr müsst ihr euren PartyPass dann wieder bei uns abholen und somit wissen wir, dass ihr die Veranstaltung wieder
verlassen habt.

Wer nicht rechtzeitig seinen PartyPass abholt und die Veranstaltung verlassen hat,
wird namentlich mit der Aufforderung zu gehen, ausgerufen.

Sollte dann doch noch PartyPässe liegenbleiben, werden diese an das Rathaus übergeben.
Das Rathaus wird dann die Eltern über den Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz informieren.

Bedeutet für euch Eltern und für euch Jugendliche. Der PartyPass ist kein Freibrief. Er dient jedoch euch
als Gäste, wie uns als Veranstalter eine Möglichkeit anzubieten, an unserer Veranstaltung mit Blick auf das Jugendschutzgesetz
teilnehmen zu können.

Nähere Infos findet ihr auch auf der PartyPass Webseite.

Zusammengefasst gilt mit Stand vom 03.01.2024:

– Einlass von Minderjährigen unter 16 Jahren, nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten, kein PartyPass möglich
– Einlass von Minderjährigen zwischen 16 und 18 Jahren in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder alleine mit PartyPass